Der Energieausweis
Was für Hausaltsgeräte schon lange bekannt ist, gilt nun auch für Gebäude. Auf der gesetzlichen Basis der Energieeinsparverordnung wird die Energieeffizienz einer Immobilie ermittelt und beurteilt. Mit einem Energieausweis wird der Energieverbrauch pro Quadratmeter und Jahr grafisch übersichtlich dargestellt. Er muss bei Vermietung oder Verkauf dem Interessenten vom Eigentümer vorgelegt werden.
Das Gesetz soll zur Transparenzsteigerung und der Vergleichbarkeit von Gebäuden beitragen und die Bereitschaft zu energetischen Sanierungen steigern.
Die gesetzlichen Fristen gelten ab:
Für Wohngebäude bis Baujahr 1965 hat die Pflicht am 01. Juli 2008 begonnen.
Für alle anderen Wohngebäude gilt eine Ausweispflicht seit dem 01. Januar 2009.
Für Nichtwohngebäude war der Einführungstermin bereits der 01. Juli 2009
Die Varianten des Energieausweises
Der Verbrauchsausweis kann auf der Basis der letzten 3 Heizkosten- oder Energieabrechnungen erstellt werden. Für Nichtwohngebäude sind noch zusätzliche Angaben zum Stromverbrauch erforderlich.
Für den Bedarfsorientierten Energieausweis werden Gebäudehülle und Materialien analysiert und die Technische Gebäudeausrüstung begutachtet. Diese Form ist z.B. bei Neubauvorhaben unerlässlich.
Wir haben beide Formen bereits erfolgreich erstellt. Bitte wenden Sie sich direkt an uns und lassen sich beraten.