Energieeinsparverordnung 2009

 

Die Energieeinsparverordnung EnEV2009 wird zum 01.10.2009 in Kraft treten. Mit der Einführung dieser Verordnung soll der Energiebedarf von Gebäuden - sowohl von Alt- als auch Neubauten - um 30% reduziert und vergleichbar dargestellt werden. Eingebettet ist die Verordnung in das übergeordnete Ziel der Bundesregierung bis 2010 eine 25% CO2 Reduktion gegenüber dem Stand von 1990 zu erreichen.

Viele Fragen sind im Vorfeld und bei der Anwendung der EnEV2009 sowohl bei Bauherren als auch bei Architekten entstanden. Der Einsatz von einer EnEV Software für die Nachweisführung ist zwangläufig notwendig geworden. Das Referenzgebäudeverfahren wird zum Standard für die Nachweisführung.

 

Was regelt die EnEV?

Wie bisher regelt die Energieeinsparverordnung (EnEV) folgende Bereiche:

  • Energieausweise für Gebäude (Bestand und Neubau)

  • Energetische Mindestanforderungen für Neubauten

  • Energetische Mindestanforderungen für Modernisierung, Umbau, Ausbau und Erweiterung

bestehender Gebäude

  • Mindestanforderungen für Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie Warmwasserversorgung

  • Energetische Inspektion von Klimaanlagen

  • Ordnungswidrigkeiten

 

Die EnEV 2009 beinhaltet gegenüber der EnEV 2007 folgende wesentliche Änderungen:

  • Erhöhung der Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden um durchschnittlich 30 Prozent.

  • Erhöhung der energetischen Anforderungen an die Gebäudehülle bei wesentlichen Änderungen im Gebäudebestand um durchschnittlich 30 Prozent.

  • Einführung des Referenzgebäudeverfahrens auch für Wohngebäude (gilt bisher für Nichtwohngebäude).

  • Nutzung eines neuen Bilanzierungsverfahrens nach DIN V 18599 auch für Wohngebäude.

  • Die Nachrüstverpflichtungen bei Anlagen und Gebäuden werden auch auf selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser übertragen.

  • Überprüfung der Einhaltung der Nachrüstverpflichtungen und der Vorgaben für die Anlagentechnik nach EnEV durch die Bezirksschornsteinfegermeister.

  • Einführung einer Unternehmererklärung über nach EnEV durchgeführte Maßnahmen.

  • Regelungen zur Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen.

  • Erweiterung der Qualifikationsanforderungen an Energieausweisaussteller

 

 

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